Anklage gegen Unfallopfer

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Anklage gegen Unfallopfer

8. August 2019 Allgemein Straftaten 0

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft stellte Strafantrag gegen ein Unfallopfer wegen ‚falscher uneidlicher Aussage‘. Das Unfallopfer jedoch will weiter keine ‚angepasste Aussage‘ abgeben.

Symbolbild

Im Juni 2017 fuhr, auf der A31, ein niederländischer BMW-Fahrer auf einen Corsa Fahrer auf.

Einer Zeugenaussage zufolge, die später als ’nicht bestätigt‘ eingestuft wurde, fuhr der BMW Fahrer ein Rennen gegen den Fahrer eines weißen Mercedes, als der Corsa Fahrer gerade einen Überholvorgang mit einer Geschwindigkeit von 100 – 130 Km/H abschloss, began oder tätigte.

Die Erinnerungen des Corsa Fahrers enthielten eine Gedächtnislücke. Der Corsa Fahrer konnte diese mit einem attestierten Hirntrauma belegen. Der Corsa Fahrer litt unfallbedingt unter einer Kopfverletzung, die am Unfallort sichtbar war und die den Einsatz des Rettungsfahrzeuges am Unfallort erforderte. Er verbesserte noch am Unfallort mehrmals den Verlauf des Unfalls.

Der Fahrer des weißen Mercedes wurde von der Autobahnpolizei noch als Zeuge eingetragen und lief gar noch auf die Unfallstelle.


Es zog sich weiter hin

Der Corsa Fahrer erhielt in den Folgemonaten noch weitere Bußgeldbescheide mit der Anschuldigung, der Corsa sei, im Überholvorgang auf dem Mittelstreifen der zweispurigen Autobahn, gerammt worden. Diese wurden ohne Zahlungen von Bußgeldern später eingestellt.


Im Verfahren musste der Corsa Fahrer den Unfallhergang wiedergeben. Er gab aus dem Gedächtnis, welches durch den Unfall bleibend beeinträchtigt ist, den Unfallhergang so wieder, dass der Unfall auf der rechten Fahrbahnseite geschah. Der Unfallhergang veränderte sich anscheinend laufend im Gedächtnis des Corsa Fahrers. Dies wurde medizinisch als Folge der Kopfverletzung und des Traumas belegt.

Daraufhin ließ der Richter ein Unfallrekonstruktionsgutachten anfertigen. Diese zeigte Reifenspuren des BMW’s auf der linken Fahrbahn auf. Der Opel Corsa des Aufgefahrenen wurde einfach hinzugefügt. Insgesamt enthielt das Gutachten diverse Fehler. Relevante Zeugenaussagen wurden weggelassen, genauso wie physikalische Fakten. Die Geschwindigkeit des BMW Fahrers wurde nach Zeugenaussage übernommen, ungeprüft. Ganze fünf mal taucht das Wort „Wahrscheinlichkeit“ auf. Der Angeklagte fand 5 Fehler im Unfallrekonstruktionsgutachen. Ein KFZ-Fachkundiger fand insgesamt 7 Fehler.


Auf Nachfrage

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf die Fahrbahnseite, an die sich das Unfallopfer erinnert, auf der der Unfall geschah.