Der Schubser aus Mettmann

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Der Schubser aus Mettmann

13. April 2023 Allgemein 0

Die Sprecherin der Letzten Generation Carla Hinrichs postete auf Twitter ein Video von einer Protestveranstaltung der „Letzten Generation“ aus Düsseldorf.

Man sah in dem Video einen Mann, der einen Protestteilnehmer von hinten angriff und ihn mit einem Schwung auf den Straßenasphalt schleuderte

Die Polizei ermittelt bereits

Die Polizei Mettmann wurde, auf Twitter, wegen des Kennzeichens des gewalttätigen Schubsers, angeschrieben. Die Polizei Mettmann verweist hier auf den Ort des Geschehens. Das ist, in diesem Fall, Düsseldorf.

Die Polizei Mettmann erklärt, dass es hierzu ein Ermittlungsverfahren der Polizei Düsseldorf gibt.

Ein Nutzer fragte noch, ob ein Antrag gestellt werden kann, dem schubsenden Autofahrer den Führerschein zu entziehen. Die Polizei Mettmann antwortete.

Körperverletzung

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das unumstrittenste Delikt in diesem Video. Hier liegt ein gefährlicher, körperlicher Angriff vor. Die Armbewegung geht nicht nur nach vorn. Die Schultern des Angreifers drücken das Opfer hinunter. Der Angreifer hat noch mal bewusst den Fall nach unten (sprich, auf das harte Pflaster) gewählt.

Das Opfer befand sich auf dem Fahrradstreifen.

Genauso wie ein Teil des Autos des schubsenden Fahrers. Der Teil der Straße war ein Fußgängerüberweg. Man erkennt an dem Mann in der schwarzen Jacke, dass Fußgänger sich dort aufhalten dürfen. Der Teil, den er, zum Stehen, eingenommen hat, betraf jedoch nicht die Autostraße.

Das ist wichtig, weil spätestens hier die Nötigung nach § 240 StGB nicht mehr greift (Zumal die Nötigung nach § 240 StGB schon Gewalt oder Drohung voraussetzt, die hier gar nicht gegeben ist).

Die Hinterlist

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Hinterlist ist in diesem Fall das offene Anschleichen an das Opfer. Wie wir im Video sehen, achtet der schubsende Autofahrer sogar darauf, dass er so lautlos, wie es ihm möglich ist, an das Opfer herankommt.

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Dies betrifft den Mann in der schwarzen Jacke, der ab Sekunde 0 den schubsenden Autofahrer im Auge hat, dann, kurz nach Sekunde 1, auf das Opfer schaut, kurz vor Sekunde 2, in der der schubsende Autofahrer zum Gewaltakt ausholt, nach vorne schaut. Und ab Sekunde 3 zum Opfer hinunterschaut (er schaute hin, als das Opfer fiel).

Als die Kamera zum Opfer hinunterschwenkte, hatte der Mann in der schwarzen Jacke gar ein Lächeln da.