Fernsehsender haben auf Facebook Hausrecht
Das gilt auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. 2011 hat das Bundesverfassungsgericht bereits ein Grundsatzurteil gefällt. Sie entschieden, dass das Hausrecht eben nicht die Freiheit der Meinung und der Versammlungsfreiheit stört. Ebenso schützt der Artikel 5 des Grundgesetzes ebenfalls die Freiheit der Presse auf die Wahl der Berichterstattung. Auch das OLG Karlsruhe hat zum Thema Hausrecht contra…
Weiterlesen