Deutsche Umwelthilfe darf weitermachen
Der Bundesgerichtshof urteilte heute Morgen zugunsten der Deutschen Umwelthilfe in einem Rechtsstreit um Abmahnverfahren.
Ein Autohaus hat dabei geklagt, weil es Abmahnungen der deutschen Umwelthilfe als widerrechtlich empfand, weil diese daraus einen unrechtmäßigen Profit ziehen würden.
Die Richter des Bundesgerichtshofes sahen das anders. Sie sahen keinen Rechtsmissbrauch im Verhalten der Deutschen Umwelthilfe.
Das Autohaus hat eine Abmahnung der deutschen Umwelthilfe erhalten, weil sie die Kunden nicht ausreichend über den Spritverbrauch aufklären würden.
Auch sahen die Richter, den Unterlagen der deutschen Umwelthilfe nach, keine unzulässige Bereicherung des Geschäftsführers.
Die DUH hat eine Reihe von Kritikern, die die Klagen der Umwelthilfe wegen zu hoher CO2 Werte in Innenstädten, und die dadurch entstehenden Fahrverbote für Diesel, bemängeln. Die deutsche Umwelthilfe erhält in den sozialen Netzwerken dafür eine hohe Anzahl an Drohungen.