Fernsehsender haben auf Facebook Hausrecht

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Fernsehsender haben auf Facebook Hausrecht

13. Juli 2019 Allgemein Faktencheck Gesellschaft 0

Das gilt auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.

2011 hat das Bundesverfassungsgericht bereits ein Grundsatzurteil gefällt. Sie entschieden, dass das Hausrecht eben nicht die Freiheit der Meinung und der Versammlungsfreiheit stört. Ebenso schützt der Artikel 5 des Grundgesetzes ebenfalls die Freiheit der Presse auf die Wahl der Berichterstattung.

Auch das OLG Karlsruhe hat zum Thema Hausrecht contra Meinungsfreiheit ein Urteil gefällt, dass auch ein öffentlich-rechtliches Medium Hassbeiträge oder Beleidigungen nicht als Meinungsfreiheit dulden muss.

Auch das Landgericht Frankfurt hat die verweigerte Entsperrung eines Facebook Accounts nach dem Facebook Zitat „Wasser marsch, Knüppel frei und dann eine Einheit Militärpolizisten! Dann ist schnell Ruhe! Und jeden ermittelten Gast Merkels ab in die Heimat schicken.“ rechtlich bestätigt.

Fazit

Jede größere Facebook-Seite, insbesondere eines öffentlich-rechtlichen Organs ist zu einer Netiquette verpflichtet. Diese muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die des ZDF ist beispielsweise einsehbar und wurde bereits auf Verfassungskonformität überprüft und bestätigt.

Eine Klage, aufgrund von Artikel 5, gegen öffentliche-rechtliche Rundfunkanstalten, aufgrund gelöschter Facebook Hassbeiträge, ist deshalb kaum wirksam oder ratsam.

Facebook Standards erweitern die Gesetzeslage zur Meinungsfreiheit, stehen dem aber nicht entgegen.