Verfassungsrichter lässt Hass und Hetze auf FB Seite stehen
Das oberbayrische Weilheim ist von Außen äußerst idyllisch. Hier gibt es noch alte Stadthäuser, grüne Landschaften, einen typisch bayrischen Kirchturm und die AfD.
Letztere beinhaltet als Kreisvorsitzenden auch einen Verfassungsrichter. Auf der Facebook Seite des Richters Rüdiger Imart scheint das Lieblingsthema Straftaten von Asylbewerbern zu sein. Von Bundesbürgern begangene Straftaten scheinen ihn da nicht zu interessieren.
Einen Kommentar mit einem Link zum Amoklauf eines Trump Anhängers, unter einem islamkritischen Link zu einem islamkritischen Beitrags des BR am 03.08. lässt er zwar stehen, beantwortet ihn jedoch nicht. Ein Trump Anhänger erschoss mehr als 20 Menschen in El-Paso und die AfD, inklusive Imgart, schweigt scheinbar geschlossen.
Dagegen ein langer Text zum tödlichen Schwertstreit in Stuttgart. Hier offenbart sich die geballte Fachkompetenz eines Richters. Wie in einem Rausch werden diese und andere Taten mit dem Begriff „Willkommens-Bärchen“ verbunden. Auch die Tat eines Eritreers aus der Schweiz werden darin aufgenommen. Obwohl dieser lange vor 2015 in Schweiz einwanderte. Sprich, mit der angeprangerten „Willkommenskultur“ gar nichts zu tun hatte.
Er schreibt, dass Taten, die zur Gewalt aufrufen, gelöscht werden. Schaut man einen Post weiter runter, wird der Wunsch einer Todesstrafe für den schweizer Täter vom Frankfurter Hauptbahnhof von Rechtsradikalen thematisiert. Ein Twitter Nutzer, der seinen Account als ‚Satire‘ ausweist, empfindet jeden mit diesem Wunsch der Todesstrafe als „Nazi“. Unter Imgarts Antworten wird gefordert, dass der Nutzer von Twitter gesperrt wird, weil er die Leute mit Todeswunsch für den Täter als ‚Nazis‘ bezeichnet.
Der Gerichtshof wahrt die Auslegung der bayrischen Verfassung. Er muss, mehr noch als normale Menschen, auf dem Boden der Verfassung stehen. Gleichheit, Menschenwürde und Unvoreingenommenheit müssten seine Grundprinzipien sein. Doch auf seiner Seite findet man Artikel um Artikel vor allem eines: „Verallgemeinerung“. Wichtig bei der Verallgemeinerung sind dabei der Glaube desjenigen und die Nationalität (Zitat: „…kann es damit zu tun haben, dass in Afghanistan Frauen einen Dreck wert sind“) (Zitat: “ Ich trauere auch um diese afghanische Frau, denn in all den Ländern, von denen jetzt Hunderttausende junge Männer zu uns strömen, da sind Frauen sehr oft die Opfer. „).
Zum Mord am Frankfurter Bahnhof zielt der Richter auf die Empörungsschiene (Zitat: „Unfassbar. Die Mörder sind längst unter uns. Und es scheint, es werden immer mehr. Täglich. Egal, ob Frauen geschändet, vor den Zug geworfen oder hier ein unschuldiges Kind umgebracht wird – die Tätergruppe ist für jeden hier immer klarer.“). Der Satz steht über einem Satzbild der AfD Abgeordneten Alice Weidel, in der sie die Tat am Frankfurter Hauptbahnhof der Willkommenskultur zuordnet und mit dem Satz versieht: „Afrikaner tötet 8-jährigen in Frankfurter Hauptbahnhof“. Der Täter war Schweizer. Der Satz des Richters geht berechnend nah am Tatbestand der Volksverhetzung vorbei. Das Bild der Abgeordneten Weidel spricht explizit Afrikaner an und die Wortwahl des Richter suggeriert, sie seien „längst unter uns“.