Wieso Corona Regeln über dem Grundgesetz stehen?
In Friedenszeiten ist das Grundgesetz das Fundament unserer Gesellschaft. Es erlaubt, sich frei zu bewegen, sich frei zu äußern und es garantiert unveräußerliche Rechte eines jeden Menschen. Doch mit Corona ist da etwas, vorübergehend, anders geworden.
Bund und Länder haben seit einigen Wochen Sonderregeln in Kraft gesetzt, um die Corona Pandemie einzudämmen. Das Gesetz dazu wurde als ‚Infektionsschutzgesetz‘ beschlossen. Sinn des Gesetz ist es „in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten […], die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten“
Primär geht es um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ärzte bemängeln die an der neuen Rechtslage, dass Gesundheitsämter keine richterlichen Beschlüsse für Eingriffe in die Rechte von Bürgern brauchen.
Woher kommen die Befugnisse, das Grundgesetz einzuschränken?
Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe und Einschränkungen, beispielsweise in Artikel 13 des Grundgesetzes. Darin heißt es
Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
oder auch in Artikel 11 heißt es zum allgemeinen Recht auf Freizügigkeit
Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Ebenso heißt es zur Versammlungsfreiheit in Artikel 8
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Und wie bereits erwähnt, liegen alle Corona Maßnahmen einem Grundgesetz-Artikel zugrunde
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Für diese hat der Staat zu sorgen. Und wenn ein Virus anderer meine Unversehrtheit angreifen könnte, hat der Staat verpflichtend Maßnahmen zu treffen, damit sich das Virus auf so wenig Menschen wie nur möglich ausbreiten kann.
Wieso teilen wir euch das mit?
Weil wir gestern auf einer Demonstration gegen die geltenden Corona Regeln landeten. Was hatten die Demonstranten dabei? Das Grundgesetz. Super Lesestoff. Wir lesen gerne mal im Grundgesetz. In gestrigen Fall war es denen keine so große Hilfe, weil sie das Buch, was sie so fleißig zur Demo mitnahmen, kaum bis gar nicht gelesen haben. Oder verstanden.