Wo steht das mit der „Gesamtheit?“
Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller gab, im ZDF, ein Interview zum Thema „AfD-Verbotsverfahren“. Sein Zitat zu den Aussichten des Verbotsverfahrens war: „Aber ein Verbot setzt eine sehr genaue Analyse der Position und des Handelns der Partei in ihrer Gesamtheit voraus.„
Wo steht das im Grundgesetz?
Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sagt:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Auch die Berliner Justizsenatorin sagt dies
Auch Dr. Felor Brandenburg, die, in Berlin, auf Wunsch der CDU, als Justizsenatorin eingesetzt wurde, sagte dies in einem ZDF Interview.
Jetzt hätten wir da mal gerne einen Gesetzestext
Wir selbst stehen auf dem Schlauch. Doof sind wir nicht. Doch anscheinend zu doof, um den Passus der „Gesamtheit“ einer Partei als Erfordernis für ein AfD Verbotsverfahren zu finden.
Wir fordern einfach mal nach, uns zu erklären, wo geschrieben steht, dass die AfD als „Gesamtheit“ verfassungswidrig sein muss.
Das Problem an „Gesamtheit“
Die AfD kann so, durch Björn Höcke oder durch Alice Weidel die fremdenfeindlichsten, asozialsten Zitate raushauen (Wie zum Beispiel die Demonstranten vom letzten Wochenende mit den Fackelträgern des Nationalsozialismus vergleichen), ohne dass dies der AfD angelastet werden kann.
Also… Wo steht was von „Gesamtheit“, in welchem Gesetz?